Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Beamte

Zahnzusatzversicherung

Mehr als 90 Prozent aller Beamten sind privat krankenversichert. Sie zählen zur privilegierten Berufsgruppe, die im Prinzip zwischen einer privaten und der gesetzlichen Versicherung wählen können. Der Grund warum sich die meisten für eine private Versicherung entscheiden liegt in der vom Staat gewähren Beihilfe.

Alleinstehende erhalten 50 Prozent der Behandlungskosten rückerstattet, bei Familien sind es bis zu 80 Prozent. Doch trotz der guten Absicherung kann es zu finanziellen Engpässen aufgrund von medizinischen Behandlungen kommen. Dann nämlich wenn es um die Zahngesundheit geht: Beim Zahnarzt kosten Eingriffe oder Inlets, Brücken und Implantate zum Teil mehrere tausend Euro. Deshalb ist die staatliche Beihilfe nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Beamte verringert den Eigenanteil. 

Welche Leistungen brauchen Sie?
Klären Sie vor Abschluss der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, welche Leistungen Sie wirklich brauchen. Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließen, die Implantate einschließlich des erforderlichen Knochenaufbaus bezuschusst. Schönheitsbewußte ver­sichern Keramiklösungen auch im Backenzahnbereich. Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen für Kinder sollten kieferorthopädische Leistungen wie hochwertige Zahnklammern übernehmen.

Wichtig: Bekannte Probleme nicht verschweigen, sonst riskiert man den Versicherungsschutz für die Vorschäden.

Ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Beamte sinnvoll?

Beamte profitieren von einer Absicherung in Gesundheitsfragen über den Arbeitgeber. Wer als Lehrer oder im öffentlichen Dienst arbeitet, bekommt eine Beihilfe zur privaten Kranken­ver­si­che­rung. Bei Tätigkeiten in risikoreichen Berufen wie Polizist, Rettungskraft oder Soldat wird die freie Heilfürsorge ausbezahlt.

Im Prinzip sind die Leistungen, die über die Heilfürsorge im Bund oder dem jeweiligen Bundesland bezogen werden ähnlich jener einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Zuschüsse orientieren sich an jenen, die Arbeitnehmer bekommen, die in der GKV versichert sind. Das bedeutet, dass bei teuren Behandlungen ein erheblicher Anteil selbst bezahlt werden muss.

Gerade bei Zahnarztbesuchen kann es zu großen Belastungen des Haushaltsbudgets kommen. Daher bietet sich für Beamte mit Heilfürsorge eine private Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung auf jeden Fall an. Auch Beamte, die in anderen Berufen arbeiten, bekommen nicht die Gesamtkosten für Zahnbehandlungen ersetzt. Dabei kommt es auf den gewählten Tarif an. Basispakete mit günstigen Tarifen sehen eine relativ hohe Eigenleistung vor. 

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Beamte mit Heilfürsorge

Der Vorteil von Beamten in risikoreichen Berufen ist, dass der Dienstherr die Kosten der regulären Gesundheitsversorgung übernimmt. Jedoch bedeutet das nicht, dass man sich aussuchen kann welche Behandlungen durchgeführt werden oder welcher Zahnarzt aufgesucht wird.

Der genaue Leistungsumfang wird von den Bestimmungen der jeweiligen Länder und des Bundes definiert. Die Übernahme der Kosten orientiert sich an den in der gesetzlichen Krankenkasse festgelegten Zuschüssen. Übernommen werden nur die Kosten für die unbedingt notwendige Mindestversorgung wie Metallkronen oder herausnehmbaren Prothesen.

Wenn man zum Beispiel statt dessen ein Implantat aus Keramik einsetzen lässt, bleibt ein hoher Eigenanteil. Im zitierten Fall betragen die Kosten für das Implantat rund 3.000 Euro. Aus der Heilfürsorge bekommen Beamte jedoch nur rund 900 Euro erstattet.

Mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung lassen sich die Kosten signifikant verringern. Wichtig zu wissen ist das nicht alle Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men Staatsdiener akzeptieren, die Anspruch auf Heilfürsorge haben. Oft ist nämlich die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse Voraussetzung, die in diesem Fall nicht gegeben ist. Es könnte daher einige Zeit in Anspruch nehmen, eine passende Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung zu finden. 

Worauf sollte man als Beamter bei der Auswahl einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung achten?

 
Beamte die nicht über die Heilfürsorge versichert sind, entscheiden sich in den meisten Fällen für eine private Kasse. Vom Staat werden die Kosten für Behandlungen - je nach Familienstand zu mindestens 50 Prozent übernommen. Um die Lücke zum tatsächlich fälligen Honorar zu schließen, bietet sich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung an. Als Alternative wählen Beamte ein umfangreiches Paket, das auch die Kosten für Zahnbehandlungen übernimmt.
Je früher Beamte in eine Versicherung einsteigen, umso günstiger sind die Prämien. Sie werden in der Regel nach Altersgruppen berechnet. Meistens wird die Kostenübernahme als prozentuale Leistung angegeben. Beträgt sie zum Beispiel 90 Prozent, muss der Versicherungsnehmer 10 Prozent selbst bezahlen.
Wichtig ist außerdem, mehrere Angebote zu ver­gleichen. Manche Unternehmen bietet in den ersten Jahren einen eingeschränkten Leistungsumfang. Eine Wartezeit ist ebenfalls üblich. In jungen Jahren ist es kaum vorstellbar, jedoch kann es in fortgeschrittenem Alter dazu kommen, dass ein Zahnersatz notwendig wird. Es zahlt sich aus sich für einen Tarif zu entscheiden der auch Kosten für Implantate übernimmt.
Damit es nicht so weit kommt ist ausreichende Prophylaxe zu empfehlen. Gute Zusatzversicherungen übernehmen Zahnhygiene bis zu einem bestimmten Betrag. Für die Ermittlung der Prämie holt die Versicherung Informationen über die Zahngesundheit ein. Wer bereits mehrere Brücken oder Implantate hat, muss mit höheren Prämien rechnen.

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