Soldaten haben einer Job, der in höchstem Maße fordernd ist - körperlich, aber auch geistig. Nach einer Erkrankung oder Verletzung können sich Betroffene schnell in der Lage finden, eben diese Anforderungen nicht mehr erfüllen zu können. Die Dienstunfähigkeit tritt ein! Deshalb sollte man sich unbedingt vorbereiten, bevor ein derartiger Unglücksfall eintritt. In diesem Artikel werden Ihnen die wichtigsten Informationen gegeben, um mit einem Höchstmaß an Sicherheit in die Zukunft blicken zu können.
Die Dienstunfähigkeit beschreibt das Unvermögen, die eigene berufliche Stellung weiter auszuüben, wenn die Ursache hierfür im psychischen oder physischen Zustand liegt. Festgestellt wird sie durch einen Bundeswehrarzt. Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, unterscheiden sich nach der Art der Beschäftigung. Zunächst werden die Folgen für einen Zeitsoldaten betrachet.
Für diesen bedeutet die Feststellung der Dienstunfähigkeit die sofortige Entlassung. Die Bundeswehr zahlt daraufhin die Beiträge der staatlichen Rentenversicherung für die gesamte Dienstzeit nach. Damit ergibt sich unter zwei Bedingungen ein Anspruch auf die volle staatliche Erwerbsminderungsrente:
1. Es muss mindestens fünf Jahre lang in der Bundeswehr gedient worden sein bzw. in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein. Diese Voraussetzung fällt nur weg, wenn die auslösende Verletzung oder Erkrankung im Wehrdienst entstanden ist (Wehrdienstbeschädigung) und nicht im Privaten.
2. Diese Bedingung ist schwieriger zu erfüllen: Es darf in keinem beliebigen Beruf eine Arbeit von mehr als drei Stunden täglich möglich sein. Nur dann ist die volle Erwerbsminderung erreicht.
Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss also wirklich extrem sein, um von der staatlichen Hilfe zu profitieren - und es reichen schon weitaus geringfügigere Einschränkungen, um aus dem Dienst entlassen zu werden. Außerdem garantiert die Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 50% des alten Nettogehalts keineswegs den vorherigen Lebensstil. Die Bundeswehr gewährt außer der Nachversicherung und eventuellen Übergangshilfen auch keine weiteren Leistungen.
Das zeigt, dass eine private Dienstunfähigkeitsversicherung für Zeitsoldaten Pflicht ist. Ohne sie bekommt man im besten Fall die magere Erwerbsminderungsrente, im schlechtesten Fall überhaupt keine Leistungen. Mit der Versicherung kann die Genesung und der Übergang in einen neuen, angemessenen Job überbrückt werden und der alte Lebensstandard in vielen Fällen gehalten werden.
Der Berufssoldat ist etwas besser gestellt. Er wird vorzeitig in den Ruhestand versetzt und bekommt sein Ruhegehalt, das im Normalfall als Altersrente fungiert. Allerdings wird es pro vorzeitigem Ruhestandsjahr um 3,6% gemindert, wobei die Reduzierung bei 10,8% gedeckelt ist. Wurde die Dienstunfähgikeit im Dienst verursacht, wird das volle Gehalt ohne Abschläge ausbezahlt.
Trotzdem sollten auch Berufssoldaten über eine private Vorsorge nachdenken. Auch wenn vielleicht nicht ihr Existenzminimum bedroht ist, so kann ihr Einkommen doch erheblich gemindert werden, wenn die Berufsunfähigkeit einige Jahre vor dem eigentlichen Ruhestand eintritt. Eine private Versicherung unterstützt hier zusätzlich.
Es gibt allerdings einige tückische Stolpersteine: Normale Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten ihre Auszahlungen, wenn der Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. Das beurteilt allerdings der Versicherer selbst, er kann also durchaus zu einem anderen Ergebnis als ein Bundeswehrarzt kommen, der die Dienstunfähigkeit feststellt. Auch kann es sein, dass manche Risiken des Soldatendaseins nicht abgesichert sind. In beiden Fällen kann es dann zur Leistungsverweigerung kommen.
Deshalb sollte die Wahl auf eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung fallen. Sie leistet, wenn ein Beamter in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird. Allerdings sollte auf die genauen Bedingungen geachtet werden: Eine sogenannte "echte Klausel" für Soldaten darf auf keinen Fall fehlen. In ihr muss festgelegt werden, dass die Bewertung durch den Bundeswehrarzt auch für den Versicherer verbindlichen Charakter hat. Dann tritt sie auf jeden Fall ein, wenn ein Soldat für dienstunfähig erklärt wird. Wird hingegen in einer allgemeinen Verischerung etwa auf "allgemeine Grundsätze zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit" auch für Beamte verwiesen, überlässt man wieder dem Institut die gefährliche Einzelfallentscheidung, die zur Verweigerung führen kann.Darüber hinaus gibt es noch einige kleinere Punkte, die beachtet werden sollten: