Beim Beginn des Referendariats im Lehramt stellt sich natürlich unter anderem die Frage, für welche Krankenversicherung sich der angehende Lehrer entscheiden sollte. Es gibt für Referendare die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung für Referendare zu wechseln oder aber in der bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Beides hat Vor- und Nachteile, die im Folgenden erläutert werden.
Die Kosten sind in den beiden Versicherungsarten nicht identisch. Tatsächlich sind die Beiträge der privaten Krankenversicherung für jüngere Menschen ohne Vorerkrankungen meistens günstiger.
Als Beispiel eine 25jährige Referendarin ohne Vorerkrankungen mit zukünftiger A13 Besoldung in Nordrhein-Westfalen. Für diese würde der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 233,41 € im Monat betragen. Bei einer monatlichen Besoldung von 1.330,00 € werden 15 % GKV-Beitrag (mit Zusatzbeitrag), sowie 2,55 % Pflegeversicherung fällig. Die PKV gibt es im gleichen Fall allerdings schon ab 64,00 € im Monat.
Die niedrigeren monatlichen Kosten sind ein großer Vorteil für die private Krankenversicherung.
Wer sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, erhält von seinem Dienstherrn keinen Zuschuss zu den fälligen Beiträgen. Auch die Beihilfe des jeweiligen Bundeslandes zahlt nichts dazu. Der volle Beitrag muss in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst gezahlt werden (in einigen Bundesländern gibt es hiervon Ausnahmen, dort gibt es eine pauschale Beihilfe.)
In der privaten Krankenversicherung hingegen gibt es die sogenannte Beihilfe. Der Anspruch auf diese Beihilfe liegt bei mindestens 50 %. 50 % der Krankheitskosten werden somit direkt vom jeweiligen Bundesland übernommen. Die eigene private Krankenversicherung muss dann nur die restlichen 50 % absichern.
Aus diesem Unterschied ergibt sich der große Vorteil in der monatlichen Beitragshöhe.
Damit die private Krankenversicherung auch wirklich so günstig ist, sollten unbedingt zwei Voraussetzungen beachtet werden. Wichtig sind sowohl das Einstiegsalter als auch der Gesundheitszustand. Das Einstiegsalter kann nur zum Nachteil werden, wenn im oder vor dem Referendariat das 34 Lebensjahr erreicht wird. Dann wird die private Krankenversicherung deutlich teurer.
Dasselbe kann bei bestimmten Vorerkrankungen passieren. Da hier auch höhere Krankheitskosten anfallen, sind die monatlichen Beiträge eventuell höher. In der gesetzlichen Krankenversicherung haben diese beiden Punkte allerdings keinerlei Auswirkungen. Der Beitrag hier richtet sich nur nach dem Einkommen.
Bei einem Vergleich der privaten Krankenversicherungen sollte daher von Anfang an der Gesundheitszustand und das Einstiegsalter berücksichtigt werden.
Ein weiterer Vorteil der privaten Krankenversicherung liegt in den besseren Leistungen. Eine private Krankenversicherung hat u.a. die folgenden besseren Leistungen:
- Abrechnung beim Arzt über privatärztliche Abrechnungssätze
- hohe Absicherung im Bereich der Zahnbehandlungen
- volle Kostenerstattungen bei Brillen und Kontaktlinsen
- Anerkennung und Erstattung von alternativen Methoden
- Möglichkeit der Wahlleistungen im Krankenhaus
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden diese Leistungen gar nicht oder nur in einem geringeren Umfang berücksichtigt. Es gibt noch viele weitere Leistungen, bei denen die private Krankenversicherung besser abschneidet.
Natürlich gibt es auch innerhalb der privaten Krankenversicherung Unterschiede und zwar je nach Tarifangebot der jeweiligen Krankenversicherung.
Bei der privaten Krankenversicherung sollte unbedingt auf einen Beihilfeergänzungstarif geachtet werden. Wird dieser Tarif mit abgeschlossen, so werden Lücken in der Beihilfe von der privaten Krankenversicherung geschlossen. So können Zuzahlungen vermieden werden, die bei Beitragskürzungen durch die Beihilfe entstehen können.
Wer sich für die private Krankenversicherung entschieden hat, sollte nicht davon ausgehen, dass die Beiträge weiterhin so günstig bleiben werden. Nur in der Referendariatszeit gelten vergünstigte Beiträge. Danach erfolgt eine Umstellung in den Normaltarif. Die Beiträge sind aber weiterhin deutlich günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine 28-jährige Lehrerin mit der Besoldung A13 Stufe 7 in Nordrhein-Westfalen zahlt beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Beitrag von 776,58 € monatlich. Die private Krankenversicherung gibt es allerdings ohne Vorerkrankungen schon ab 225,00 € im Monat.
Auch hier gibt es allerdings wieder deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen. Es sollte daher bereits bei Abschluss der Krankenversicherung für das Referendariat auf die späteren Beiträge geachtet werden. Bei vielen privaten Krankenversicherungen sind die Beiträge im Referendariat extrem günstig und werden danach überdurchschnittlich teuer.
Bei einem Krankenversicherungsvergleich sollten die späteren Beiträge daher unbedingt mit herangezogen werden, damit die private Krankenversicherung nicht zur Kostenfalle wird.
Wer nach dem Referendariat nicht verbeamtet, sondern einen Vertrag im Angestelltenverhältnis erhält, muss in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Dafür muss der Verdienst mehr als 450,00 € betragen und unter der Versicherungsfreigrenze liegen.
Liegt zwischen dem Referendariat und der Anstellung eine kurze Zeit der Arbeitslosigkeit, so bieten viele private Krankenversicherungen günstige Tarife zur Überbrückung an. Dies ist zum Beispiel oft der Fall, wenn Ferienzeiten nach dem Referendariat liegen.
Fazit: Die private Krankenversicherung für Referendare lohnt sich!
Aufgrund der niedrigeren Beiträge und der besseren Leistungen lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung auf jeden Fall. Nur bei bestimmten Vorerkrankungen kann ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll sein.