Vor der endgültigen Verbeamtung müssen alle angehenden Beamten zum Amtsarzt. Oft haben die Beamtenanwärter vor dieser Untersuchung Angst. Denn wenn sie nicht bestanden wird, kann der Traum von der Verbeamtung ausgeträumt sein. Diese Angst ist allerdings in den allermeisten Fällen völlig unbegründet. Um vor der Untersuchung die unnötige Angst zu nehmen, wird im Folgenden erläutert, was bei einer amtsärztlichen Untersuchung auf die angehenden Beamten zukommt.
Eine Verbeamtung findet auf Lebenszeit statt. Ist die Verbeamtung erst einmal durchgeführt, kann sie nicht zurückgenommen werden. Der Dienstherr ist nun bei einer eventuellen Dienstunfähigkeit in der Pflicht.
Der Dienstherr möchte mit der Untersuchung auf Nummer sichergehen, dass kein größeres Risiko für eine frühe Dienstunfähigkeit oder häufige Krankheit besteht. Hierfür wird bei der Untersuchung die gesundheitliche Eignung festgestellt.
Zum Termin sollte unbedingt Folgendes mitgebracht werden:
- ein gültiger Personalausweis
- wenn vorhanden, eine Brille
- bei chronischen Erkrankungen relevante Befunde
Natürlich kann die Untersuchung je nach Arzt und auch je nach Bundesland etwas abweichen. Im Folgenden wird ein häufig vorkommender Ablauf näher erläutert. Es kann sicherlich zu Unterschieden bei der tatsächlichen Untersuchung kommen, allerdings dürften diese nur marginal sein.
Der Termin beim Amtsarzt beginnt meistens so wie bei jedem anderen Arzt auch: zunächst muss ein Fragebogen ausgefüllt werden. Den Fragebogen gibt es meistens erst beim eigentlichen Termin, in Ausnahmefällen auch schon mal vorher.
Es ist sehr wichtig, den Fragebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle relevanten Daten sollten also präsent sein. Wenn im Fragebogen falsche Angaben gemacht werden, kann das im schlechtesten Fall später sogar zu einer Entlassung führen.
Im Fragebogen werden die typischen ärztlichen Fragen gestellt:
- Krankengeschichte
- Krankenhausaufenthalte
- Medikamenten
- Nikotin- oder Alkoholkonsum
- Häufigkeit der sportlichen Aktivitäten
- Erkrankungen in der Familie
- allgemeines Befinden
Beim Arzt wird der Fragebogen noch einmal durchgesprochen. Hier besteht auch die Möglichkeit, noch einmal Fragen zu stellen und Angaben zusammen mit dem Arzt zu ergänzen.
Anschließend beginnt die eigentliche Untersuchung. Dafür werden unterschiedliche Checks durchgeführt. Dabei werden nicht immer alle der hier genannten Untersuchungen auch tatsächlich durchgeführt.
- Sehtest
- Bluttest
- Urintest
- Hörtest
- Ermittlung des BMI
- Ruhe-EKG
- Überprüfung von Puls- und Blutdruck
- Lungenfunktionstest
Daneben wird noch eine gesamtkörperliche Untersuchung durchgeführt. Vor allem um diese gibt es immer viele Mythen. Letztendlich ist es allerdings eine ganz normale Untersuchung. Der Amtsarzt wird durch Abhören, Abtasten und Abklopfen die gesamtkörperliche Verfassung feststellen. Außerdem sieht er in den Mundraum, testet die Reflexe und überprüft sowohl die Beweglichkeit als auch den Gleichgewichtssinn.
Anschließend ist die Untersuchung bereits geschafft. Der Amtsarzt wird den Beamtenanwärter nun noch über eine gesunde Ernährung und die Wichtigkeit von Sport und Impfschutz belehren.
Haben Beamtenanwärter diese Probleme, befürchten sie oft, die amtsärztliche Untersuchung nicht zu bestehen. Dies ist allerdings nicht zwangsläufig der Fall.
Zunächst kommt es natürlich auf die angestrebte Laufbahn an. Es gibt körperlich sehr fordernde Berufe, für die ein sehr guter Gesundheitszustand unabdingbar ist. Dazu gehört die Arbeit in der Polizei oder Feuerwehr.
Bei Referendaren oder Beamten im Bürodienst sieht die Sache oft anders aus. Hier reicht ein normal guter Gesundheitszustand vollkommen aus. Auch die oben genannten Gründe müssen hier nicht unbedingt ein Hindernis sein.
Trotz Vorerkrankungen wird die amtsärztliche Untersuchung sehr oft bestanden. Vor allem, wenn der Beamtenanwärter dem Dienstherrn wichtig ist und dieser bewiesen hat, dass er der täglichen Arbeit gewachsen ist.
Auch wenn die Verbeamtung trotz Vorerkrankungen durchgeführt worden ist, so werden diese beim Abschluss der privaten Krankenversicherung auf jeden Fall noch einmal zur Sprache kommen. Sie können diese deutlich verteuern oder die private Krankenversicherung kann aufgrund der Vorerkrankungen sogar abgelehnt werden. Hier gelten andere Bewertungsmaßstäbe als beim Amtsarzt.
Kein Problem stellen meistens chronische Krankheiten dar, die nicht ernst sind. Genauso ist leichtes Übergewicht kein Hinderungsgrund. Psychotherapien in den letzten fünf Jahren können allerdings zu Problemen führen.
Hier gibt es Unterschiede je nach Bundesland. In einigen Bundesländern muss die amtsärztliche Untersuchung erst nach dem Referendariat durchgeführt werden. In anderen Bundesländern ist zusätzlich zur Untersuchung bei Beginn des Referendariats eine Nachsorgeuntersuchung nötig.
Über die Vorgehensweise im eigenen Bundesland werden die Beamtenanwärter rechtzeitig informiert.
Grundsätzlich gibt es keinen Grund, sich schon vor der amtsärztlichen Untersuchung verrückt zu machen. Meistens geht diese Untersuchung völlig problemlos vonstatten. Auch bei kleineren Krankheiten oder leichtem Übergewicht sollte man sich als Beamtenanwärter keine unnötigen Sorgen machen.
Der Amtsarzt ist auch nur ein Mensch und will den Beamtenanwärtern nichts Schlechtes. Die Untersuchung sollte daher ganz natürlich angegangen werden. Wichtig ist es vor allem, ehrlich zu sein. Wenn Unehrlichkeiten später ans Licht kommen, kann das sogar zur Entlassung führen. Daher am Tag der Untersuchung wahrheitsgemäße Angaben machen und im Zweifelsfall ehrlich mit dem Amtsarzt darüber reden. So geht dann auch sicherlich nichts schief und die Verbeamtung wird durchgeführt werden.