Bereits als Beamter/-in auf Widerruf besteht die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Gerade für Beamtananwärter, die noch keine Erfahrung in diesem Bereich haben, ergeben sich am Anfang natürlich Fragen. Ist der Wechsel in die private obligatorisch? Wie hoch sind die Kosten? Was gibt es für Leistungen und wie geht es nach der Anwärterzeit weiter?
Kosten für die private Krankenversicherung bei Beamtenanwärtern
Grundsätzlich sind Beamtenanwärter nicht gezwungen, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Sie haben die freie Wahl und können auch in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.
Ein Beispiel für die unterschiedlichen Kosten:
Beamtenanwärterin, 23 Jahre alt, keine Vorerkrankungen, Besoldung A10 in NRW
gesetzliche Krankenversicherung = 223,51 € monatlich
private Krankenversicherung ab 56,00 € monatlich
In diesem Beispiel würde die Beamtenanwärterin also ca. 167,00 € sparen, wenn sie in die private Krankenversicherung wechselt. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung erscheinen gegenüber denen in der privaten Krankenversicherung sehr hoch. Woran liegt das?
Im Angestelltenverhältnis übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge. Bei Beamtenanwärtern ist dies allerdings nicht der Fall, der Beitrag muss komplett selbst gezahlt werden.
In der privaten Krankenversicherung ist dies anders. Bundesland bzw. Bund übernimmt mindestens einen Betrag von 50 % (maximal 70 %). Es müssen dann nur noch die restlichen 50 bzw. 30 % über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.
Aus dieser Beihilfe und dem kompletten Fehlen einer Beihilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich der große Unterschied in der Beitragshöhe.
Wichtig sind vor allem zwei Kriterien - das Einstiegsalter und der Gesundheitszustand.
Das Einstiegsalter spielt dabei nur eine Rolle, wenn in oder schon vor der Anwärterzeit der 34. Geburtstag erreicht wird. Aufgrund von Vorerkrankungen können zudem Mehrbeiträge verlangt werden. Wer also eine Vorerkrankung hat oder das Alter von 34 Jahren erreicht hat, sollte besonders sorgfältig prüfen, ob der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnenswert ist.
Neben den geringeren Beiträgen gibt es in der privaten Krankenversicherung auch deutlich bessere Leistungen. Beispielsweise werden die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen übernommen, im Zahnbereich gibt es einen höheren Versicherungsschutz inklusive einer Zahnreinigung zweimal im Jahr. Es können privatärztliche Abrechnungssätze und alternative Heilmethoden berücksichtigt werden. Im Krankenhaus kann zwischen einem Einbett- oder einem Zweibettzimmer gewählt werden. Enthalten ist außerdem eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Auch im Bereich der privaten Krankenversicherung gibt es viele unterschiedliche Anbieter. Hier gibt es große Unterschiede im Bereich der Leistungen und Beiträge. Es sollte vor dem Abschluss einer Krankenversicherung daher unbedingt ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Es ist außerdem empfehlenswert einen Beihilfergänzungstarif in die private Krankenversicherung mit aufzunehmen. Hierdurch besteht ein Schutz vor Zuzahlungen in bestimmten Bereichen, in denen die Beihilfe die Leistungen kürzt (beispielsweise beim Zahnersatz, Hilfsmittel oder Brillen).
Als Anwärter gibt es in der privaten Krankenversicherung vergünstigte Konditionen. Diese fallen nach dem Abschluss der Anwärterzeit natürlich weg. Danach muss der Normaltarif für Beamte gezahlt werden.
Beispiel:
Beamtin, 28 Jahre, ohne Vorerkrankungen, A10 Stufe 3 in NRW
Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung: 485,24 €
Beitrag für die private Krankenversicherung: ab 228,00 €
Der Volltarif für Beamte ist also deutlich teurer, ebenso wie die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Es sollte also bereits als Beamtenanwärter bedacht werden, dass die Beiträge zukünftig deutlich teurer werden.
Viele private Krankenversicherungen bieten auch "Locktarife" an. Während der Anwärterzeit sind die Beiträge extrem niedrig, um danach überdurchschnittlich anzusteigen. Dies sollte beim Abschluss der Krankenversicherung unbedingt berücksichtigt werden.
Wenn nach der Anwärterzeit keine Verbeamtung erfolgt, sondern ein Vertrag im Angestelltenverhältnis, so ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nötig. In diesem Fall kann die private Krankenversicherung nicht fortgeführt werden (jedenfalls soweit eine Versicherungspflicht besteht). Sehr oft ist dies der Fall bei Lehrern. Nach der Zeit als Referendar kann es vorkommen, dass zunächst ein Vertrag als angestellter Lehrer geschlossen wird.
Es besteht in solchen Fällen allerdings die Möglichkeit, die private Krankenversicherung "einzufrieren". Dies ist über eine sogenannte Anwartschaftsversicherung möglich. Erfolgt eine erneute Verbeamtung, kann die private Krankenversicherung wieder reaktiviert werden. Dafür ist dann keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Auch wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, gilt also der Stand bei der erstmaligen Verbeamtung.
Ein großer Pluspunkt bei der privaten Krankenversicherung sind natürlich die günstigeren Beiträge. Damit verbunden sind die deutlich besseren Leistungen. Auf den ersten Blick sieht die private Krankenversicherung somit gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich besser aus. Unbedingt beachtet werden sollten allerdings die Vorerkrankungen. Wer diese aufweist, sollte vielleicht eher in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Denn die Beiträge sind in diesen Fällen deutlich höher, als wenn keine Vorerkrankungen vorliegen.
Um die richtige private Krankenversicherung als Beamtenanwärter zu finden, sollte unbedingt ein Krankenversicherungsvergleich durchgeführt werden. So kann einfach und schnell herausgefunden werden, welche private Krankenversicherung am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt.